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Die „Rheinisch-Westfälische Gesellschaft für Nuklearmedizin (RWGN)“ (Körperschaft) mit Sitz in Bonn (Vereinsregistereintrag unter der Nr. 3783) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
 
Zweck der Körperschaft ist
 
1.        die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Nuklearmedizin
 
2.        die Herstellung und Vertiefung der Beziehungen zu den Nachbarfächern der Nuklearmedizin sowie zur Medizin, Naturwissenschaft und Technik im Allgemeinen,
 
3.        die Nutzbarmachung und Auswertung von Kenntnissen und Erfahrungen der auf nuklearmedizinischem Gebiet tätigen Personen für alle Mitglieder
 
4.        die Förderung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder und des Nachwuchses,
 
5.        die Unterstützung und Beratung administrativer Organe und Dienststellen, ärztlicher Standesorganisationen und anderer wissenschaftlicher Gesellschaften.
 
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
 
1.        die Veranstaltung von Tagungen, Symposien und Kolloquien, der Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen deutschen Nuklearmedizinern, speziell im Wirkungsbereich der Gesellschaft,
 
2.        die Fühlungnahme mit anderen Regionalgesellschaften, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin und der European Association of Nuclear Medicine,
 
3.        der Kontakt mit Fachleuten des Auslandes,
 
4.        die Auszeichnung von Personen, die sich um die Entwicklung der Nuklearmedizin verdient gemacht haben,
 
5.        die Auszeichnung wissenschaftlicher oder für die Praxis besonders wichtiger Arbeiten auf dem Gebiet der Nuklearmedizin und ihrer Grenzgebiete.
 
 
Die aktuelle Satzung findet sich hier.
 
 
Ordentliches Mitglied können werden:
 
1.        Ärzte, die im Besitz der Anerkennung als Arzt für Nuklearmedizin durch die Ärztekammer sind,
 
2.        diplomierte Naturwissenschaftler und Diplomingenieure, die im Bereich der Nuklearmedizin tätig sind,
 
3.        Ärzte, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Aufnahme in die RWGN seit mindestens 1 Jahr unter Leitung eines zur nuklearmedizinischen Weiterbildung ermächtigten Arztes in der Weiterbildung zum Arzt für Nuklearmedizin befinden.
 
4.        Personen, die sich besondere Verdienste um die Nuklearmedizin erworben haben.
 
Korporatives Mitglied können wissenschaftliche Gesellschaften und Firmen werden, die auf dem Fachgebiet oder auf Grenzgebieten tätig sind.
 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ im Jahr.
 
Hier findet sich der Mitgliedsantrag.

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